Verkürzte Lehre
Dauer der Lehre: 1-2 Jahre
Gesetzliche Grundlage: Art. BBG Art. 18; BBV Art. 4 und 8
Lernende, welche bereits über Vorkenntnisse im Bereich der Tierpflege verfügen oder eine Lehre in einem verwandten Beruf absolviert haben, können die Ausbildung mit einer verkürzten Lehre abschliessen.
Über die verkürzte Lehre entscheiden die kantonalen Behörden. Es wird daher empfohlen, rechtzeitig, d.h. vor Ausbildungsbeginn mit dem jeweils zuständigen Berufsbildungsamt Kontakt aufzunehmen und ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
Lernende, welche eine verkürzte Lehre absolvieren, müssen die Berufsfachschule und die Überbetrieblichen Kurse besuchen.
Informationsblatt für Quereinsteiger/innen und verkürzte Lehre
QuereinsteigerInnen Infoblatt .pdf
Adobe Acrobat Dokument [17.0 KB]
Download
QuereinsteigerInnen Infoblatt .pdf
Adobe Acrobat Dokument [17.0 KB]
Download
Wege zum Tierpflegerabschluss
Wege zur LAP Tierpfleger.pdf
Adobe Acrobat Dokument [15.0 KB]
Download
Wege zur LAP Tierpfleger.pdf
Adobe Acrobat Dokument [15.0 KB]
Download
Tribschenstrasse 7
Postfach 3065
6002 Luzern
Telefon 041 368 58 02
Fax 041 368 58 59