Weiterbildung
Fortbildungspflicht
Gemäss Art. 190 der neuen Tierschutzverordnung sind alle Tierpflegerinnen und Tierpfleger seit 2008 verpflichtet, an 4 Tagen innerhalb von 4 Jahren Fortbildungen zu besuchen.
Der SVBT hat keine rechtlichen Kompetenzen, über die Anerkennung von externen Kursen zu entscheiden. Bitte wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Wohnkantons.
Aktuelle Fortbildungskurse des SVBT
Vom Clicker bis zur Dressur - Was müssen Tierpflegende über das Lernen bei Tieren wissen?
20. August 2013, Zirkus Knie Bern
Vergangene Fortbildungskurse des SVBT
6. Fortbildungskurs 21. März 2013: Amphibien
5. Fortbildungskurs Versuchstierpflege: Mäuse
Berufsbildnerkurs 3. und 24. Oktober 2012: Berufsbildner
4. Fortbildungskurs 20. März 2012: Vögel
3. Fortbildungskurs 18. Oktober 2011: Beschäftigung
2. Fortbildungskurs 30. März 2011: Reptilien
1. Fortbildungskurs 27. Oktober 2010: Katzen
Verbandsexterne Fortbildungskurse
FBA für Halter und Halterinnen von Greifvögeln
Strickhof Winterthur Wülflingen
Weiterbildungsmöglichkeiten
- Zusätzliche Ausbildung durch Fachverbände
- Selbststudium (Fachliteratur, Auslandaufenthalte in Tierzuchtbetrieben, Tierparks usw.)
- Berufsbildner/innenkurs
- Zootechniker/in oder Tierpflegemeister/in (Ausbildung in Deutschland, Frankreich und Niederlande)
- Bachelor-Studium in Agronomie
Aufstiegsmöglichkeiten
- Tierheim: Führung eines eigenen Tierheims
- Zoo: Reviertierpfleger/in oder Obertierpfleger/in
- Versuchstierhaltung: Gruppenleiter/in, Cheftierpfleger/in
Tribschenstrasse 7
Postfach 3065
6002 Luzern
Telefon 041 368 58 02
Fax 041 368 58 59