Weiterbildung

Fortbildungspflicht

Gemäss Art. 190 der neuen Tierschutzverordnung sind alle Tierpflegerinnen und Tierpfleger seit 2008 verpflichtet, an 4 Tagen innerhalb von 4 Jahren Fortbildungen zu besuchen.

Der SVBT hat keine rechtlichen Kompetenzen, über die Anerkennung von externen Kursen zu entscheiden. Bitte wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Wohnkantons.

 

Aktuelle Fortbildungskurse des SVBT

 

Vom Clicker bis zur Dressur - Was müssen Tierpflegende über das Lernen bei Tieren wissen? 

20. August 2013, Zirkus Knie Bern

Anmeldung und Informationen 

 

Vergangene Fortbildungskurse des SVBT

6. Fortbildungskurs 21. März 2013: Amphibien

5. Fortbildungskurs Versuchstierpflege: Mäuse

Berufsbildnerkurs 3. und 24. Oktober 2012: Berufsbildner

4. Fortbildungskurs 20. März 2012: Vögel

3. Fortbildungskurs 18. Oktober 2011: Beschäftigung

2. Fortbildungskurs 30. März 2011: Reptilien

1. Fortbildungskurs 27. Oktober 2010: Katzen

 

Verbandsexterne  Fortbildungskurse  

FBA für Halter und Halterinnen von Greifvögeln

Strickhof Winterthur Wülflingen

Verbandsinternes Diplom Hundecoiffeur/-euse

Diplom Hundecoiffeuse/-coiffeur

 

Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Zusätzliche Ausbildung durch Fachverbände
  • Selbststudium (Fachliteratur, Auslandaufenthalte in Tierzuchtbetrieben, Tierparks usw.)
  • Berufsbildner/innenkurs
  • Zootechniker/in oder Tierpflegemeister/in (Ausbildung in Deutschland, Frankreich und Niederlande)
  • Bachelor-Studium in Agronomie

 

Aufstiegsmöglichkeiten

  • Tierheim: Führung eines eigenen Tierheims
  • Zoo: Reviertierpfleger/in oder Obertierpfleger/in
  • Versuchstierhaltung: Gruppenleiter/in, Cheftierpfleger/in