Weiterbildung
Fortbildungspflicht
Die neue Tierschutzverordnung verpflichtet alle Tierpflegerinnen und Tierpfleger, sich in 4 Jahren während 4 Tagen fortzubilden. (Art. 190 Abs. 1a).
Aktuelle Fortbildungskurse des SVBT
Der 4. Fortbildungskurs für Tierpfleger/innen findet am 20. März 2012 in Olten statt.
Thema: "Vögel"
Vergangene Fortbildungskurse des SVBT
3. Fortbildungskurs 18. Oktober 2011: Beschäftigung
2. Fortbildungskurs 30. März 2011: Reptilien
1. Fortbildungskurs 27. Oktober 2010: Katzen
Verbandsexterne Fortbildungskurse
FBA für Halter und Halterinnen von Greifvögeln
Strickhof Winterthur Wülflingen
Weiterbildungsmöglichkeiten
- Zusätzliche Ausbildung durch Fachverbände
- Selbststudium (Fachliteratur, Auslandaufenthalte in Tierzuchtbetrieben, Tierparks usw.)
- Berufsbildner/innenkurs
- Zootechniker/in oder Tierpflegemeister/in (Ausbildung in Deutschland, Frankreich und Niederlande)
- Bachelor-Studium in Agronomie
Aufstiegsmöglichkeiten
- Tierheim: Führung eines eigenen Tierheims
- Zoo: Reviertierpfleger/in oder Obertierpfleger/in
- Versuchstierhaltung: Gruppenleiter/in, Cheftierpfleger/in
Tribschenstrasse 7
Postfach 3065
6002 Luzern
Telefon 041 368 58 02
Fax 041 368 58 59