Weiterbildung

Fortbildungspflicht

Die neue Tierschutzverordnung verpflichtet alle Tierpflegerinnen und Tierpfleger, sich in 4 Jahren während 4 Tagen fortzubilden. (Art. 190 Abs. 1a).

 

Aktuelle Fortbildungskurse des SVBT

Der 4. Fortbildungskurs für Tierpfleger/innen findet am 20. März 2012 in Olten statt.

Thema: "Vögel"

Informationen und Anmeldung

 

Vergangene Fortbildungskurse des SVBT

3. Fortbildungskurs 18. Oktober 2011: Beschäftigung

2. Fortbildungskurs 30. März 2011: Reptilien

1. Fortbildungskurs 27. Oktober 2010: Katzen

 

Verbandsexterne  Fortbildungskurse

 FBA für Halter und Halterinnen von Greifvögeln

Strickhof Winterthur Wülflingen

 

Verbandsinternes Diplom Hundecoiffeur/-euse

Diplom Hundecoiffeuse/-coiffeur

 

Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Zusätzliche Ausbildung durch Fachverbände
  • Selbststudium (Fachliteratur, Auslandaufenthalte in Tierzuchtbetrieben, Tierparks usw.)
  • Berufsbildner/innenkurs
  • Zootechniker/in oder Tierpflegemeister/in (Ausbildung in Deutschland, Frankreich und Niederlande)
  • Bachelor-Studium in Agronomie

 

Aufstiegsmöglichkeiten

  • Tierheim: Führung eines eigenen Tierheims
  • Zoo: Reviertierpfleger/in oder Obertierpfleger/in
  • Versuchstierhaltung: Gruppenleiter/in, Cheftierpfleger/in