Ämterkonsultation und Start Umsetzung

Luzern, Februar 2026

Finalisierung der Bildungserlasse

Der SVBT war vom September 2025 bis Januar 2026 mit der Finalisierung der Bildungserlasse beschäftigt. Das Feedback der Branchenumfrage vom Sommer 2025 wurde, wo möglich und sinnvoll, in den Bildungsplan eingearbeitet. Parallel dazu wurden noch verschiedene Pendenzen abgearbeitet.

  • So ist neu in der Fachrichtung Versuchstierpflege (neu: Halten von Forschungstieren) Pflicht, dass die Lernenden im dritten Lehrjahr das Diplom der Labortierkunde LTK abschliessen müssen. In der Bildungsverordnung ist definiert, dass sie sonst nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden. 
  • Das Fachgespräch an der praktischen Abschlussprüfung wird auf 40 Minuten gesetzt. 
  • Die Gewichtung der Abschlussnote wurde verändert. Die praktische Prüfung zählt neu 50% und nicht wie in der Branchenanhörung vorgeschlagen 40%. 
  • Ausserdem wurde der Anhang 2, begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, erarbeitet.

Die Bildungserlasse wurden eingereicht. Das SBFI hat den Ticket-Antrag am 14. Januar 2026 genehmigt. Aktuell befinden sich die Dokumente in der Ämterkonsultation.

Start der Umsetzung

Die Inkraftsetzung ist immer noch auf den 1. Januar 2027 geplant. Im Herbst 2025 hat der SVBT angefangen, die Umsetzung zu planen. Der Verband wird hierbei von der eidgenössischen Hochschule für Berufsschule EHB unterstützt. 

 

Am 20. Januar 2026 fand ein erster Workshop mit Vertreter/innen aus allen Fachrichtungen, Lernorten und Sprachregionen statt. Die Handlungskompetenzen der drei Lernorte wurden auf die verschiedenen Semester verteilt. Dabei wurde Wert daraufgelegt, dass die Verteilung zwischen den Lernorten koordiniert wird. So wird nun angestrebt, dass die Lernenden die Theorie vor dem Besuch der ÜKs in den Berufsschulen erarbeiten. Parallel dazu sollen diese auch in den Betrieben erarbeitet werden. Der Ausbildungsplan wird für alle Landesteile vorgegeben. Dies ist wichtig, da in Zukunft keine gemeinsame, schriftliche Abschlussprüfung mehr vorgesehen ist. So wird sichergestellt, dass der Lehrplan und die Inhalte vergleichbar bleiben.

 

Ausserdem wurden am Workshop die Minimalanforderungen für die Lehrbetriebe diskutiert. Dieses Dokument wird vor allem für die Kantone erarbeitet, welche die Ausbildungsbewilligungen erteilen. Es soll sicherstellen, dass nur Betriebe zugelassen werden, alleine oder im Verbund, welche alle Leistungsziele im Bildungsplan erfüllen können. Das Dokument wird aktuell noch im Vorstand diskutiert, bevor es wieder an die Arbeitsgruppe zurückgeht.

 

Zum Abschluss wurden drei Arbeitsgruppen gegründet, eine pro Lernort, um die weiteren Dokumente zu erarbeiten. Darauf wurde darauf geachtet, dass alle Fachrichtungen nach Möglichkeit doppelt sowie die Sprachregionen vertreten sind. In den nächsten Monaten sind sie mit der Erarbeitung diverser Dokumente beschäftigt.

Nächste Schritte

Die Ämterkonsultation ist Mitte April 2026 abgeschlossen. Das Feedback wird dann nochmals in die Bildungserlasse einfliessen. Es ist geplant, dass die Bildungserlasse und Umsetzungsdokumente im Herbst 2026 erarbeitet sind und abgenommen werden können. Damit die Inkraftsetzung am 1. Januar 2027 erreicht.

 

Im Herbst / Winter sind Informationsanlässe in der ganzen Schweiz geplant. Ab November 2026 können die Ausbildungsbetriebe neue Lehrverträge für den Sommer 2027 unterschreiben. Sie werden über den neuen Beruf und die diversen Vorgaben informiert.