Überbetriebliche Kurse Tierpfleger/in EFZ

Die Überbetrieblichen Kurse sind neben der Ausbildung in den Lehrbetrieben und an den Berufsfachschulen der dritte Lernort in der beruflichen Grundbildung. In den Kurse vertiefen die Lernenden die grundlegenden Fertigkeiten des Berufs und erhalten einen Einblick in die anderen Fachrichtungen. 

 

Pro Lehrjahr findet ein Überbetrieblicher Kurs statt. Der Besuch ist für Lernende obligatorisch. Sie werden automatisch an die Kurse angemeldet.

 

Art. 32 (ohne Lehrvertrag)

Für Personen ohne Lehrvertrag wird der Besuch der Überbetrieblichen Kurse dringend empfohlen. Sie müssen sich selber bei der Geschäftsstelle anmelden.

 

Verkürzte Lehre mit Lehrvertrag

Für Personen, welche mit Lehrvertrag die Lehre verkürzt absolvieren, sind die ÜKs obligatorisch. Sie werden im zweiten Ausbildungsjahr für die ÜKs im zweiten Lehrjahr aufgeboten. Sollten Sie die ÜKs im 1. Lehrjahr besuchen müssen oder wollen, melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle. Das Aufgebot an die ÜKs im 3. Lehrjahr erfolgt automatisch.

Reglement Überbetriebliche Kurse
Reglement überbetriebliche Kurse.pdf
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