Wenn’s um mehr als Ausmisten geht

SVBT - Der Verband für Profis in Tierpflege

 

 

Vernehmlassung der Tierschutzverordnung

Die Vernehmlassung der Tierschutzverordnung ist eröffnet. Die Eingabefrist läuft bis am 15. März 2024. Das BLV hat diverse Punkte überarbeitet, welche auch die Tierpfleger betreffen. Der SVBT plant, eine Stellungnahme einzureichen. Wir fordern hiermit alle auf, das Dokument zu lesen. Rückmeldungen können Sie über die Kanäle des BLV oder die Geschäftsstelle des SVBT bis zum 15. Januar 2024 einreichen.

 

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/rechts-und-vollzugsgrundlagen-blv/vernehmlassungen-blv.html

Nächste Kurse und Veranstaltungen

Hauptversammlung am 20. November 2024